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Informationen

Münze gefunden – was tun?

Münzfunde sind wichtige historische Quellen und Zeitzeugen für den Geldumlauf vergangener Epochen. Die geltenden Gesetze regeln daher, dass solche Funde der Allgemeinheit gehören sollen. Zufällig entdeckte archäologische Funde – dazu gehören auch Münzen – gehen nach Artikel 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in den Besitz des jeweiligen Kantons über.

Der Finder ist verpflichtet, den Fund unverzüglich zu melden. Eine gezielte Suche nach Fundgegenständen (z. B. durch eine Grabung oder mit einem Metalldetektor) darf nur durch die dafür beauftragten Fachstellen (in der Regel die Kantonsarchäologie) durchgeführt werden.

Wir sagen Ihnen gerne, wer in Ihrem Kanton für Münzfunde zuständig ist. Eine Liste mit Adressen können Sie bei uns natürlich auch online einsehen.

Kanton Aargau, Ueken, Münzschatz
Kanton Aargau, Ueken, Münzschatz. Fotonachweis: © 2015 Kantonsarchäologie Aargau.